Sie haben gerade erst den Jahresabschluss des letzten Jahres schweißtreibend hinter sich gebracht und schon stecken Sie mit Ihren Gedanken in den Vorbereitungen für den nächsten Jahresabschluss? Keine Sorge – wir übernehmen das! Für unser Team gehört diese Aufgabe zu den Kernkompetenzen. Zuverlässig und rechtssicher erstellen wir den Jahresabschluss sowie die betrieblichen Steuererklärungen für Sie! Durch die Auslagerung Ihres Jahresabschlusses können Sie sich eine Menge Zeit und Kosten sparen.
Im Rahmen des Jahresabschlusses beurteilen wir für Sie die finanzielle Geschäftsentwicklung des vergangenen Jahres. Voraussetzung hierfür ist die Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden Ihres Unternehmens innerhalb einer Bilanz. Anschließend wollen wir gemeinsam mit Ihnen die daraus resultierenden Weichen für die Zukunft stellen sowie Veränderungen und Resultate besprechen. Folglich dient der Jahresabschluss nicht nur der gesetzlichen Vorschrift, sondern kann auch für Sie und Ihr Unternehmen eine entscheidende Informationsbasis darstellen.
Im März 1997 wurde Hajo Steffers zum Steuerberater bestellt und hat 2003 die Steuerkanzlei Vinhage übernommen. Neben weiteren Qualifikationen wurde Hajo Steffers 2003 von der Wirtschaftsprüferkammer zum vereidigten Buchprüfer bestellt.
Kontakt aufnehmenEgal ob Freiberufler, Selbstständiger oder Unternehmen – nach dem Ende eines Geschäftsjahres ist der Jahresabschluss fällig. Jedoch bemisst sich der Umfang des Jahresabschlusses immer an der jeweils vorliegenden Gesellschaftsform. So gelten beispielsweise für Kapitalgesellschaften andere Regelungen als für Einzelunternehmen.
Die termingerechte Abgabe Ihres Jahresabschlusses kann im stressigen Unternehmensalltag schon mal schwer einzuhalten sein.
Generell gilt für die Abgabe Ihrer Steuerbilanz der 31. Juli des Folgejahres als letzte Frist. Lassen Sie Ihren Jahresabschluss jedoch von unserem Steuerbüro erstellen. Durch die Beauftragung des Steuerberaters verlängert sich die Frist auf den 28. bzw. den 29. Februar des darauf folgenden Jahres.
Der Jahresabschluss gibt Ihnen Bericht darüber, ob das Jahr für Ihr Unternehmen erfolgreich war oder nicht. Sollten wichtige Bestandteile des Jahresabschlusses fehlen, wird dies als eine nicht ordnungsgemäße Buchführung betrachtet. Durch die Auslagerung Ihres Jahresabschlusses sparen Sie nicht nur jede Menge Kosten, sondern auch wertvolle Zeit. Überlassen Sie diese wichtige Aufgabe unserer Kanzlei. Wir kümmern uns um eine fristgerechte Abgabe Ihres Jahresabschlusses.
Sollten Sie weitere Fragen zu allen Themen rund um den Jahresabschluss haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen! Wir stehen Ihnen jederzeit für eine umfassende Beratung zur Verfügung.
Das Ziel des Jahresabschlusses besteht darin, das Gesamtergebnis eines Unternehmens zu ermitteln, um die Vermögensverhältnisse und Veränderungen der Bestände zu dokumentieren.
Den Jahresabschluss müssen alle Kaufleute abgeben. Auch hier gibt es Ausnahmen. Schauen Sie sich dazu die nächste Frage an.
Grundsätzlich sind Einzelkaufleute von der Jahresabschlusspflicht befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen einen Umsatz von 600.000 € und einen Gewinn von 60.000 € nicht überschreiten.