Jahresabschluss

Kompentent und sicher zum

Jahresabschluss

Sie haben gerade erst den Jahresabschluss des letzten Jahres schweißtreibend hinter sich gebracht und schon stecken Sie mit Ihren Gedanken in den Vorbereitungen für den nächsten Jahresabschluss? Keine Sorge – wir übernehmen das! Für unser Team gehört diese Aufgabe zu den Kernkompetenzen. Zuverlässig und rechtssicher erstellen wir den Jahresabschluss sowie die betrieblichen Steuererklärungen für Sie! Durch die Auslagerung Ihres Jahresabschlusses können Sie sich eine Menge Zeit und Kosten sparen.

Jahresende gut,

alles gut!

  • Erstellung des Jahresabschlusses gemäß aller handels- und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben
  • Erstellung eines (Erklärungs-) Berichts inkl. Kennzahlen zur Vermögens- und Ertragslage
  • Beratende Mitwirkung von Jahresabschlüssen
Beratung in allen steuerlichen Fragen für Unternehmen
Digitale Steuerberatung zum Jahresabschluss
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
Hajo Steffers Steuerberater, vBP
Einhaltung aller

Fristen und Abgaben

Generell gilt für die Abgabe Ihrer Steuerbilanz der 31. Juli des Folgejahres als letzte Frist. Lassen Sie Ihren Jahresabschluss jedoch von unserem Steuerbüro erstellen. Durch die Beauftragung des Steuerberaters verlängert sich die Frist auf den 28. bzw. den 29. Februar des darauf folgenden Jahres.

Auf uns

ist Verlass

Der Jahresabschluss gibt Ihnen Bericht darüber, ob das Jahr für Ihr Unternehmen erfolgreich war oder nicht. Sollten wichtige Bestandteile des Jahresabschlusses fehlen, wird dies als eine nicht ordnungsgemäße Buchführung betrachtet. Durch die Auslagerung Ihres Jahresabschlusses sparen Sie nicht nur jede Menge Kosten, sondern auch wertvolle Zeit. Überlassen Sie diese wichtige Aufgabe unserer Kanzlei. Wir kümmern uns um eine fristgerechte Abgabe Ihres Jahresabschlusses.

Sollten Sie weitere Fragen zu allen Themen rund um den Jahresabschluss haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen! Wir stehen Ihnen jederzeit für eine umfassende Beratung zur Verfügung.

Das Ziel des Jahresabschlusses besteht darin, das Gesamtergebnis eines Unternehmens zu ermitteln, um die Vermögensverhältnisse und Veränderungen der Bestände zu dokumentieren.

Den Jahresabschluss müssen alle Kaufleute abgeben. Auch hier gibt es Ausnahmen. Schauen Sie sich dazu die nächste Frage an.

Grundsätzlich sind Einzelkaufleute von der Jahresabschlusspflicht befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen einen Umsatz von 600.000 € und einen Gewinn von 60.000 € nicht überschreiten.